Niederlassung in der EU

Die DSGVO findet gemäss Artikel 3 Absatz 1 Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet. (DSVGO Artikel 3 § 1)


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