Prüfen Sie mit der Checkliste DSGVO-Anwendung in der Schweiz vorab, ob Ihr Unternehmen von der Datenschutzgrundverordnung DSGVO betroffen ist. Falls einer Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft, dann beachten Sie die unten aufgelisteten Bereiche, in denen Sie Massnahmen treffen müssen.
Kontaktieren Sie uns für eine Audit-Analyse Ihres Unternehmens. Sie erhalten von uns nach dem Audit einen detaillierten Massnahmenplan in allen DSGVO-relevanten Bereichen.
Wenn Sie noch nicht betroffen sind - das DSG - Schweizer Datenschutzgesetz wurde am 16.08.2019 durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) in der Beratung der Vorlage zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes angepasst.
Artikel 5 Personenbezogene Daten müssen
Artikel 25 Absatz 1 und 2 der DSGVO schreiben vor, dass jeder Verantwortliche bzw. Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen, führen muss.
Dazu muss ein Verzeichnis mit Angaben Zweck der Verarbeitung, Kategorien von Empfängern, Fristen für die Löschung etc geführt werden.
Artikel 28
Kontaktieren Sie uns,
wenn Sie im Detail wissen möchten, welche Massnahmen Sie aufgrund der DSGVO treffen müssen. Wir freuen uns, Sie beraten zu
dürfen!