Machen Sie Ihre Webseite datenschutzkonform. Mit gezielten Anpassungen können Sie Ihren Webauftritt den neuen Datenschutzverordnung anpassen. Die folgenden, unten aufgeführten Bereiche müssen dabei beachtet werden.
Gerne setzen wir für Sie auch alle technischen und inhaltlichen Massnahmen um. Kontaktieren Sie uns, damit Ihre Website rechtssicher wird.
Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite muss den Nutzer über alle relevanten Datenschutzinformationen aufklären. Dazu muss eine auf Sie zugeschnittene DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellt werden.
Auch das Impressum sollte die vollständigen Informationen enthalten und den neuen Datenschutzrichtlinien entsprechen. Dazu muss eine auf Sie zugeschnittenes DSGVO-konformes Impressum erstellt werden.
Diese kleinen Textdateien werden vom Server der Webseite aus auf Ihrem PC gespeichert. Sie unterstützen die Darstellung Ihrer Webseite und helfen Ihnen, sich auf der Webseite zu bewegen. Es gibt verschiedene Arten von Cookies.
Die Besucher Ihrer Webseite müssen auf die Verwendung von Cookies hingewiesen werden. Dies geschieht durch einen DSGVO-konformen Cookie Banner/Cookie Hinweis.
Die meisten Seiten nutzen heutzutage ein Analyse-Tool wie zum Beispiel Google Analytics, um das Verhalten und die Effizienz der eigenen Webseite zu messen. Die IP-Anonymisierung wir dabei von der DSGVO vorgeschrieben und sollte in Ihrem Tool angepasst werden.
Um auf Ihrer Webseite eine sichere Datenübertragung zu garantieren, sollte eine SSL-Verschlüsselung (https) installiert sein. Dies gilt insbesondere für Shops, da diese Onlinezahlungen verarbeiten. Um den Datenschutz auch im Mailverkehr sicherzustellen, sollten Ihre E-Mails TLS verschlüsselt werden.
Kontakformulare sollten mit einer Checkbox und einem Link auf die Datenschutzerklärung ausgestattet werden. Durch die Checkbox wird sichergestellt, dass der Nutzer damit einverstanden ist, dass seine Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung und zum angegebenen Zweck erhoben werden.
Die neuen DSGVO-Regelungen richten sich nach dem Grundsatz "Privacy By Default". D.h. der Webseitenbesucher muss einer Dienstleistung aktiv und bewusst zustimmen, zum Beispiel durch das Anklicken einer Checkbox, und darf nicht durch eine Voreinstellung unbewusst dazu veranlasst werden. Das Double-Opt-In-Verfahren holt durch das Versenden eines Bestätigungslinks via E-Mail noch einen weiteren Nachweis der aktiven Einwilligung vom Nutzer ein. Das Double-Opt-In ist Bestandteil der DSGVO.
Die Verwendung von Dienstleistungen/Applikationen externer Anbieter wie Google Maps, Facebook, Youtube, etc. muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.
Falls Drittanbieter Zugang zu personenbezogenen Daten haben, stellen Sie sicher, dass Sie mit diesen einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschliessen. Dies gilt zum Beispiel für Ihren Newsletteranbieter (CleverReach, MailChimp, etc.).
Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen und eine unverbindliche Analyse Ihrer Webseite.