Double-Opt-In

Die neuen DSGVO-Regelungen richten sich nach dem Grundsatz "Privacy By Default". D.h. der Webseitenbesucher muss einer Dienstleistung aktiv und bewusst zustimmen, zum Beispiel durch das Anklicken einer Checkbox, und darf nicht durch eine Voreinstellung unbewusst dazu veranlasst werden. Das Double-Opt-In-Verfahren holt durch das Versenden eines Bestätigungslinks via E-Mail noch einen weiteren Nachweis der aktiven Einwilligung vom Nutzer ein. Das Double-Opt-In ist Bestandteil der DSGVO.

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