Ist Ihr Unternehmen Datenschutzkonform?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Bei vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit über die Folgen und Konsequenzen der neuen Regelungen.

Sie unterstehen dem DSGVO, wenn Sie:

  • eine Niederlassung in der EU haben (Artikel 3 § 1; Erwägung 22)
  • personenbezogene Daten von Personen mit Aufenthalt in der EU bearbeiten (Artikel 3 § 2; Erwägung 23)
  • personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz in der EU verarbeiten (Artikel 3 § 2; Erwägung 24)
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