Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Bei vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit über die Folgen und Konsequenzen der neuen Regelungen.
Sie unterstehen dem DSGVO, wenn Sie:
- eine Niederlassung in der EU haben (Artikel 3 § 1; Erwägung 22)
- personenbezogene Daten von Personen mit Aufenthalt in der EU bearbeiten (Artikel 3 § 2; Erwägung 23)
- personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz in der EU verarbeiten (Artikel 3 § 2; Erwägung 24)