Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Ob diese Funktion für das eigene Unternehmen benötigt wird und was ein Datenschutzbeauftragter macht, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst:

Die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen ergibt sich aus folgendem: DSGVO Artikel 37 Absatz 1:
b) die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreich regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder

c) die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.

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