Eigentlich ist hier alles erwähnt worden. Die Pflicht ein Verzeichnis zu führen, sollte für jede Unternehmung sein, egal wieviel Mitarbeiter sie hat. Die jeweiligen Bearbeitungen, im DSGVO steht Verarbeitungen sind entscheidend, da durch die Liste genauer gesehen wird, wer wen was genau macht, respektive wer führt was aus für welchen Zweck. Diese Liste wird auch laufend angepasst, und zwar immer dann, wen ein PlugIn – eine Be- oder Verarbeitung geändert wird. weiterlesen
Sobald ersichtlich ist, dass die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung eingeleitet werden. weiterlesen
Wenn es zu einer Datensicherheitsverletzung «zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person kommt, dann ist es nicht relevant, wie die Daten offengelegt, verloren, oder für Unbefugten offengelegt, aber die Persönlichkeit oder die Grundrechte verletzt worden sind, dann muss die Meldung an den EDÖB so rasch als möglich erfolgen. (Im DSGVO wird innert 72 Std. vorgeschrieben). weiterlesen
Mit der Einführung der EU-DSGVO wurde die Schweiz gefordert, ihr Datenschutzgesetz, das noch aus dem Jahr 1992 stammt, anzupassen. In einem Überblick zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz auf. weiterlesen
Nutzerdaten von EU-Bürgern dürfen nicht weiterhin auf Basis der Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA, dem «Privacy Shield», übermittelt werden. Der Europäische Gerichtshof fällte eine Grundsatzentscheidung. weiterlesen