Datenschutz und der Facebook "Gefällt mir"-Button: Fall Fashion ID

Der Fall Faschion ID Gmbh & Co. beschreibt, wie der Betreiber einer Webseite durch die Einbindung eines "Gefällt mir"-Buttons auf seiner Website für die damit verbundene Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten an Facebook Ireland mitverantwortlich gemacht werden kann.

Der Facebook "Like"-Button ermöglicht Fashion ID die Optimierung und stärkere Sichtbarkeit der Werbung auf der Facebook Plattform. Durch die Platzierung des Buttons willigt Fashion ID zumindest stillschweigend ein, dass auf der Webseite Nutzerdaten in wirtschaftlichem Interesse gesammelt und übermittelt werden.

Die Firma kann zwar nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was danach mit den Daten bei Facebook geschieht, kann jedoch wie gesagt für die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten als "Mittäter" belangt werden. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt nun dem Nutz ausdrücklich die Möglichkeit, zum Schutz seiner Daten allfällig Klage zu erheben.

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