Neues über die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes

Mit der Einführung der DSGVO im Mai letzten Jahres sind auch viele Schweizer Unternehmen davon betroffen und viele davon haben teils bereits Massnahmen getroffen um die DSGVO zu erfüllen. Insbesondere Schweizer Unternehmen die personenbezogene Daten aus der EU verarbeiten hatten bereits Handlungsbedarf.

Aus den Schweizer Medien ist zu entnehmen dass der Nationalrat am Dienstag und Mittwoch sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt hat. Der Nationalrat hat gestern in seiner Abstimmung für die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes gestimmt. Damit ist die erste Hürde zur Totalrevision des Gesetztes genommen. Als Nächstes wird sich die ständerätliche Kommission dem neuen Gesetz annehmen und darüber beraten.

Das Parlament muss sich beeilen, denn die EU überprüft bis Mai 2020 ob der Datenschutz in der Schweiz gleichwertig mit der DSGVO ist, was aktuell nicht der Fall ist.

Die Gesetzesreform ist komplex, die Regelung aus dem Jahr 1992 stammt aus der Zeit vor dem World Wide Web. Es ist mit der schnellen Entwicklung von Internet, IT und Smartphone, Social Media und Profiling nicht mehr zeitgemäss und hat Lücken. Über 90 Bundesgesetze müssen geändert werden und natürlich sind die Parteien nicht alle gleicher Meinung wie weit der Datenschutz gehen soll.

Brisant ist auch die geplante Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen. Im Gegensatz zu den Bussen bei Verstössen nach EU-Recht die bis 10 oder 20 Millionen Euro vorsehen und bei denen die Unternehmen gebüsst werden, sollen die Bussen in der Schweiz auf 250’000.00 Franken beschränkt werden. Allerdings sollen in der Schweiz nicht die Unternehmen gebüsst werden, sondern nur natürliche Personen. Davon betroffen sind die Führungskräfte eines Schweizer Unternehmens die juristisch belangt werden können.

Interessante Informationen liefert die Aargauer Zeitung, dessen Korrespondent Sven Andermatt aus dem Bundeshaus berichtet hat.

https://www.aargauerzeitung.ch/suche/datenschutz

Fazit ist dass der Schweizer Datenschutz angepasst werden müssen. Es spielt keine Rolle welche Hürden das Parlament zu nehmen hat. Und sicherlich wird es nicht einfach werden, bis alle Punkte detailliert abgehandelt sind.

Aber das Wichtigste ist und bleibt – wenn Sie wissen, dass Sie Waren in die EU verkaufen, Kunden aus dem EU-Raum haben, also personenbezogene Daten verarbeiten, dann müssen Sie sich als Schweizer Unternehmen bereits seit letztem Jahr der DSGVO unterstellen.

Datenschutz ist wichtig und Datenschutz ist Chefsache.

Das Ad-Notitia Datenschutz Team behält die Entwicklung im Auge. Wir werden die Entwicklung in der Schweiz im Fokus behalten und regelmässig wieder darüber berichten.

Autoren

Thomas Epple

René Sonderegger

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