Wegweisendes Urteil des europäischen Gerichtshofs

Die umfassenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf die Daten der Europäer wurden vom Europäischen Gerichtshof eingeschränkt. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Die Überwachungspraxis der Amerikaner sei nicht auf das zwingend erforderliche Mass begrenzt.Zudem könnten die Rechte von Betroffenen nicht gerichtlich durchgesetzt werden, urteilten die Richter.

Der Datenaustausch basiert zwar heute meist auf Grundlage der Standardvertragsklauseln. Diese Klauseln werden genutzt um Daten aus Europa weltweit zu versenden. Diese Klauseln wurden nicht für ungültig erklärt, da dadurch viele Unternehmen den Datenaustausch sofort hätten stoppen müssen.

Doch wenn das EU-Datenschutzniveau im jeweiligen Drittstaat nicht gesichert ist, könnten die nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Staaten die Datenübermittlung stoppen, speziell wenn die Behörden des Drittstaats Zugriff auf die Daten haben. Alle europäischen Datenschutzbehörden haben sogar die Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, anstatt einfach wegzuschauen.

Dadurch werden die USA Ihre Überwachungsgesetze ändern müssen, wenn amerikanische Unternehmen auch zukünftig eine Rolle auf dem europäischen Markt spielen wollen. Dies betrifft natürlich vor allem Unternehmen wie Facebook, aber auch viele andere.

Sehen Sie dazu mehr in einem Beitrag der Tagesschau des Schweizer Fernsehens

Details finden Sie auf auf der Curia-Website

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